
Autorin: Maren Hütwohl
Denn Zeitarbeitnehmer stehen bei Streiks vor einem ganz anderen Problem: Wie sollen sie sich verhalten, wenn ihre Kollegen die Arbeit niederlegen? Sollten Sie sich am Ausstand beteiligen? Oder sind die dazu verpflichtet, den Betrieb am Laufen zu halten?
Zeitarbeitnehmer als Streikbrecher?
Vor dieser Frage standen auch die Zeitarbeitnehmer, die Ende vergangenen Jahres beim Textildiscounter KiK eingesetzt wurden. Das Unternehmen setzte auf die Unterstützung von Personaldienstleistern, um die Folgen eines Streiks seiner Ver.di-Mitglieder abzufedern. Das ist beileibe nicht der einzige Fall, in dem Unternehmen Zeitarbeitnehmer als vermeintliche Streikbrecher eingesetzt haben.
Die Frage ist: Dürfen die das? Der Gesetzgeber hat dazu eine klare Antwort parat. In Paragraf 11 Absatz 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes heißt es:
„Der Leiharbeitnehmer ist nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. (…)“
Personaldienstleister, die an den Tarifvertrag des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister (BAP) gebunden sind, gehen sogar noch einen Schritt weiter. Im Paragraf 17 des BZA/DGB-Tarifvertrages ist ein Streikbruch untersagt:
“Mitarbeiter werden im Umfang eines Streikaufrufs einer Mitgliedsgewerkschaft der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit nicht in Betrieben oder Betriebsteilen eingesetzt, die ordnungsgemäß bestreikt werden. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die bereits vor Beginn der Arbeitskampfmaßnahme in dem Betrieb eingesetzt wurden.”
Der Personaldienstleister kann jedoch den Arbeitseinsatz in einen Betrieb verlegen, der nicht von einem Streik betroffen ist. Oft werden Zeitarbeitnehmer von den streikenden Kollegen unter Druck gesetzt und aufgefordert, sich an dem Arbeitskampf zu beteiligen.
Personaldienstleister helfen weiter
Der wichtigste Rat lautet daher: Wenn es in dem Betrieb zum Streik kommt, sollten sich Zeitarbeitsnehmer sofort an ihren Personaldienstleister wenden. Dieser klärt über die Rechte und Pflichten auf und gibt Tipps, wie man sich in der aktuellen Situation am besten verhält. Sinnvoll ist es auch, sich mit anderen Zeitarbeitnehmern auszutauschen und ein gemeinsames Vorgehen zu vereinbaren. So verhindern Zeitarbeitnehmer, dass sie bei einem Streik „zwischen die Fronten“ geraten.
Waren Sie schon einmal von einem Streik in Ihrem Betrieb betroffen? Dann teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit!